Die neue Finanzmarktregulierung unter „MiFID II“ – Bringt die angestrebte Erhöhung des Anlegerschutzes nur Vorteile für den Anleger?

Regulierung begegnet uns in fast allen Lebensbereichen. Meist nehmen wir, insbesondere als Verbraucher, den Umfang der gesetzlichen Vorgaben gar nicht mehr wahr, da z.B. AGBs meist nur noch ungelesen bestätigt werden. So dürften auch die meisten Anleger in den letzten Wochen Informationen über die neue Finanzmarktregulierung von ihren Banken erhalten und aufgrund des Umfangs auf das genaue Gegenlesen verzichtet haben. Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick geben, warum diese neue Regulierung ein so großes Thema in der Finanzbranche ist, inwiefern Vermögensverwaltungskunden betroffen sind und wie das Ganze aus unserer Sicht zu bewerten ist.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „MiFID II“?
Die neue EU-Richtlinie ist eine Antwort auf die Auswüchse der Finanzkrise 2008, in welcher Anleger teilweise hohe Verluste aus Produkten erleiden mussten, die ihnen Bankberater eher mit Sicht auf die eigene Provision verkauft hatten. Mit der zweiten „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ (englisch: Markets in Financial Instruments Directive II = MiFID II) soll der Anlegerschutz sowie die Transparenz, insbesondere hinsichtlich Kosten, erhöht und die Möglichkeit zu Marktmanipulationen stark eingeschränkt werden.

Ergebnis der mehr als siebenjährigen Überarbeitung ist ein unübersichtliches Regulierungswerk mit zigtausend Seiten. Schätzungen des Bankenverbands gehen von 7.000 bis 20.000 Seiten sowie ca. 1,4 Millionen Paragrafen aus. Diese wurden 2017 in deutsches Recht übertragen und finden seit dem 3. Januar 2018 in Deutschland Anwendung.

Warum beklagt sich die Finanzindustrie so stark?
Natürlich treffen die durch die neue Regulierung stark steigenden Kosten insbesondere Banken, die ohnehin aufgrund der Niedrigzinsphase mit einer angespannten Ertragslage kämpfen. Aber auch andere Finanzdienstleiter müssen ihre Geschäftsmodelle hinterfragen. Den einen oder anderen Anbieter wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben, wie auch manche Dienstleistung.

Die größten Herausforderungen liegen aber in dem Umfang, der Komplexität und der Widersprüchlichkeit der Einzelvorgaben, die ein schlüssiges Gesamtkonzept missen lassen. Verständlicherweise kann eine EU-weite Regulierung nicht jede Detailfrage klären. Leider hat aber der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung in nationale Vorgaben manche erhoffte Konkretisierung ausgelassen. Die Paragrafen des maßgeblichen Wertpapierhandelsgesetzes verdreifachen sich zwar, aber teilweise verweisen sie wiederum auf die EU-Richtlinie zurück. Auch die zuständige Aufsicht versucht, soweit wie möglich ihre Sicht über die korrekte Umsetzung der Gesetze zu vermitteln. Konkrete Anweisungen erfolgen aber erst im Laufe des Jahres und somit nach dem eigentlich anzuwendenden Datum. Dies hat zur Folge, dass die Finanzindustrie vieles selbst interpretieren muss und es damit auch zum Teil zu unterschiedlichen Vorgehensweisen kommt. Die Richtigkeit wird sich erst in den kommenden Monaten bzw. Jahren herausstellen, so dass sich der Kunde auf weitere Papierberge von Informationen vorbereiten kann.

Von welchen der neuen Regelungen sind Vermögensverwaltungskunden betroffen?
Im Folgenden die wichtigsten Änderungen in der Vermögensverwaltung:
• Reportingintervall: Zukünftig muss die Berichterstattung über die Vermögensverwaltung mindestens vierteljährlich erfolgen.
• Verlustschwellenmitteilung: Durch eine gesetzlich definierte Verlustschwelle von 10% werden Sie spätestens bei Verlusten in dieser Höhe benachrichtigt, falls Sie keine niedrigere Schwelle vereinbart haben.
• Aufzeichnungspflichten bei Einzelweisungen: Bei Weisungen über den Kauf oder Verkauf einzelner Wertpapiere muss die damit einhergehende Kommunikation (auch Telefongespräche) aufgezeichnet und archiviert werden.
• Bestandsprovisionen: Die Auskehrung möglicher Bestandsprovisionen erfolgt bei der KSW schon seit Längerem. Nun gilt sie verpflichtend für alle Vermögensverwalter.
• Kostentransparenz: Dem nächsten Jahresreporting für 2018 sind detailliertere Kostenaufstellungen zu entnehmen.
• Transaktionsreporting: Jede getätigte Transaktion muss mit 65 Detailangaben bis zum Folgetag an die Aufsicht gemeldet werden. Dazu ist eine entsprechende Identifikationsnummer des Kontoinhabers erforderlich, die sich bei natürlichen Personen aus den Ausweisdaten ergibt, bei juristischen Personen kostenpflichtig beantragt werden muss (sog. LEI = Legal Entity Identifier).
• Generell sind die Änderungen so umfassend, dass sukzessive bestehende Verträge erneuert werden müssen.

Licht- und Schattenseiten von MiFID II
Als unabhängiger Vermögensverwalter stellen wir seit jeher die Interessen des Kunden in den Vordergrund und streben nach der bestmöglichen Lösung für ihn und sein Vermögen. Unsere Ansprüche gehen über gesetzliche und regulatorische Erfordernisse hinaus. Deswegen begrüßen wir grundsätzlich neue Regulierungen, die andere Anbieter, insbesondere Banken, zwingen, sich mehr den Standards von unabhängigen Vermögensverwaltern anzunähern. Besonders die stärkere Kostentransparenz sehen wir sogar als klaren Wettbewerbsvorteil, da wir durch den Einsatz von ETFs oder kostengünstigen institutionellen Tranchen von Publikumsfonds bzw. durch die Auskehrung von Bestandsprovisionen die Produktkosten in den Portfolios unserer Kunden schon bisher niedrig gehalten haben. Dies wird auch ein klarer Vorteil für den Anleger sein, um zu erkennen, wo Banken bisher Kosten versteckt haben.

Natürlich war und ist die Umsetzung der neuen Regulierung auch bei der KSW mit erheblichem Aufwand verbunden. Wir haben jedoch versucht, unsere Kunden soweit wie möglich von einer papierhaften Informationsüberflutung zu verschonen, da dies aus unserer Sicht mehr Unsicherheit als Nutzen stiftet.

Ein großer Nachteil der neuen Regulierung dürfte – auch aus Sicht des Vermögensinhabers – die Einschränkung des Wettbewerbs sowie der Vielfalt unter den Finanzdienstleistern sein. Einerseits wird damit natürlich das Treiben mancher schwarzen Schafe der Branche eingedämmt. Andererseits werden insbesondere kleinere Finanzdienstleister, denen die persönliche und faire Betreuung ihrer Kunden vor Ort schon immer am Herzen lag, Probleme haben, die durch die Regulierung steigenden Kosten zu stemmen. Auch werden bestimmte Dienstleistungen wie die Anlageberatung so aufwändig, dass diese oft nur noch standardisiert erbracht werden können.

Insgesamt kann sich der Anleger einer Stärkung seines Schutzes gewiss sein. Doch besonders der aufgeklärte Kunde muss damit leben, dass er trotz vorhandener Kapitalmarkterfahrung noch mehr Informationen und Risikoaufklärungen zur Kenntnis nehmen muss. Lassen Sie sich aber dennoch nicht verunsichern. Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Vermögensverwalter gerne zur Verfügung.