Impressum

 

Name und Anschrift

KSW Vermögensverwaltung AG
Nordostpark 43, 90411 Nürnberg
Tel. 0911 / 21 773 0, Fax 0911 / 21 773 30
Email: info@ksw-vermoegen.de, Internet: www.ksw-vermoegen.de

Gesetzliche Vertretungsberechtigte

Vorstände: Wolfgang Köbler, Josef Leibacher, Udo Schindler, Roland Wörner

Aufsichtsrat

Jens Hagemann (Vorsitzender), Florian Grenzebach, Dr. Peter Schindler

Inhaltlich Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte

Josef Leibacher

Eintragung im Handelsregister

Amtsgericht Nürnberg HRB 21995, Steuernummer: 241/120/40087

Zuständige Aufsichtsbehörde

Die KSW Vermögensverwaltung AG ist ein zugelassenes Wertpapierinstitut und verfügt über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) u.a. zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr.3, 4, 5 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt
Tel. 0228 / 41 08-0, Email: poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de
(ID der KSW: 109628)

Gesetzliche Sicherungseinrichtung: Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

10865 Berlin
Tel. 030 / 20 36 99-0, Email: mail@e-d-w.de, Internet: www.e-d-w.de

Mitglied des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.

Stresemannallee 30, 60594 Frankfurt am Main, Tel. 069 / 66 05 50-10, Email: contact@vuv.de , Internet: www.vuv.de

Schlichtungsstelle

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:
VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/

Wir sind als Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Umsetzung Zweite Aktionärsrichtlinie (ARUG II)

Die KSW Vermögensverwaltung AG unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Disclaimer

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Bitte beachten Sie, dass der Wert einer Vermögensanlage sowohl steigen als auch fallen kann. Anleger müssen deshalb bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu.


Informationen gem. Anhang II Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576

Informationen über die 5 wichtigsten Ausführungsplätze finden Sie hier.


Bildquellen

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